Sehr verehrte Besucher!
Bevor Sie unsere Einrichtungen und Ausstellungen aufsuchen, werden Sie hiermit gebeten, unsere Hausordnung kennenzulernen und sie zu respektieren, die aufgrund geltender Rechtsnormen gefasst wurde und Ihrer Bequemlichkeit sowie Sicherheit dient!

Allgemeine Besuchsvorschriften:

  • Die Sehenswürdigkeitsorte können nur auf eigene Gefahr besucht werden, der Erwerb der Eintrittskarten befugt nur diejenigen Besucher zum Eintritt, die die Hausordnung und die Sicherheitsvorschriften annehmen.
  • Besucher sind verpflichtet, auf ihre Sicherheit und die Dritter zu achten. Insbesondere gilt dies für die Treppe, die zum Aussichtsturm des Doms, bzw. zum geheimen Tunnel hinauf- bzw. herunterführen.
  • Die in den touristischen Einrichtungen untergebrachten Garderoben sind gebührenfrei, auf eigene Gefahr können sie benutzt werden, für die in den Garderoben untergebrachten Gegenständen wird nicht gehaftet.
  • Um der Sicherheit der Besucher willen sind die touristischen Einrichtungen kameraüberwacht, wie darauf auf Hinweisschildern verwiesen wird. Bei Anwesenheit bedeutender Anzahl von Touristen bitten wir Sie jedoch, auf ihre Wertgegenstände und Ihr Gepäck aufzupassen. In begründeten Fällen werden Störer von unseren Mitarbeitern gemahnt, und wenn notwendig, werden die zuständigen Behörden, ggf. die Polizei benachrichtigt. Für vor Ort gelassene, vergessene persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
  • Auf dem Gebiet der Einrichtungen des Bistums Pécs dürfen die Gebäude, Anlagen, bzw. die auf öffentlichem Gelände befindlichen Gegenstände (Statuen, Brunnen, Sitzbanken, Keramiken, Straßenlaternen usw.) nur bestimmungsgemäß, ohne Beschädigung der Gegenstände und ihrer Umgebung benutzt werden.
  • Videoaufnahmen und Fotos dürfen im Besitz gültiger Eintrittskarte frei angefertigt werden, wenn dies durch Verbotsschild am Ausstellungsort nicht untersagt ist. Fotos und Videoaufnahmen dürfen nur zu privaten Zwecken verwendet werden, ohne Genehmigung dürfen sie nicht veröffentlicht und zu kommerziellen oder Werbezwecken weiterverwendet werden.
  • Laut des Gesetzartikels XLII 199 über den Schutz von Nichtrauchern, bzw. der Verordnung der Stadt Pécs aus 2008 über die öffentlichen Räume der Stadt dürfen Nichtraucher alle öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten innerhalb der bistumseigenen Einrichtungen benutzen, daher darf nur außerhalb der Gebäude, i dafür bestimmten Orten geraucht werden.
  • Betrunkene und durch Rauschgift berauschte Personen dürfen unsere Einrichtungen nicht benutzen.
  • Konsum von Speisen und Getränken, ferner die Benutzung von Instrumenten, die geeignet sind, die Ruhe Dritter zu stören, ist in unseren Ausstellungsräumen und Gebäuden strengstens verboten.
  • Gegenstände, die körperliche Sicherheit bzw. die Gesundheit Anderer gefährden könnten, ferner Gegenstände, die geeignet sind, Fluchtwege zu versperren (z. B. Fahrräder, Roller usw.), dürfen in die Einrichtungen nicht mitgebracht werden.
  • Auf den bistumseigenen öffentlichen Geländen ist das Mitführen von Hunden gestattet. In die Gebäude dürfen jedoch ausschließlich Schoßhunde, Blindführerhunde, bzw. polizeiliche Diensthunde oder Suchhunde miteingeführt werden. Außer Schoßhunden dürfen die Hunde nur an der Leine mitgeführt werden. Bei maulkorbpflichtigen Hunderassen und bissigen Hunden dürfen die Tiere nur in Maulkorb mitgeführt werden. Die von den Hunden verursachte Beschmutzung muss vom Eigentümer oder Mitführer des Tieres entsorgt werden (vgl. § 13 Abs.2-3 der Verordnung der Stadt Pécs 54/2008 über das Sauberhalten öffentlicher Gelände der Stadt.)
  • In unseren Gebäuden ist die Benutzung offener Flamme verboten, brandgefährliche Mittel, Stoffe dürfen in die Einrichtungen nicht eingeführt werden.

Besondere Regelung im Dominneren und in den liturgischen Räumen der Moschee

Der Dom und die Innenstädtische Pfarrkirche (Moschee) sind in erster Linie eingeweihte, liturgische Räume, wo auch Touristen willkommen geheißen werden. Um der Störungsfreiheit der liturgischen Rituale willen sollten die Letzteren die nachstehenden Regeln einhalten:

  • Während Gottesdienste ist die touristische Besichtigung in den Kirchen untersagt.
  • Christliche Kirchen dürfen Männer mit bedecktem Kopf nicht betreten. Mützen und Hüte sind vor dem Betreten abzusetzen! Die Kirchen dürfen nur in gebührender, maßhaltender Bekleidung besucht werden: transparente, stark ausgeschnittene, aufreizende Kleidungen sind in den sakralen Räumen nicht gestattet.
  • Bevor Sie unsere liturgischen Räume betreten, bitten wir Sie, Ihre Handys auszuschalten oder zu verstummen.
  • Wenn die einzelnen Einrichtungen wegen ungünstiger objektiver Umstände nicht besucht werden können (Glatteis, Schnee in großem Umfang, extreme Wetterbedingungen, übrige Fälle der höheren Gewalt), kann das Betreten vom Betreiber aus Sicherheitsgründen verweigert, oder den im Gange befindlichen Besuch unterbrechen, ohne dadurch finanzielle Haftung übernehmen zu müssen.

Danke für Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit!

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